An wen kann ich meinen Newsletter verschicken? Benötige ich dafür ein schriftliches Einverständnis des Empfängers?
Grundsätzlich müssen Sie die Einwilligung der Empfänger zum Empfang des Newsletters nachweisen können. Es spielt dabei keine maßgebliche Rolle, auf welche Weise der Nachweis erfolgt (schriftlich, telefonisch, per Web-Formular), solange Sie diesen im Zweifelsfall erbringen können. Vor jedem Versand müssen Sie deshalb auch bestätigen, dass Sie die Einwilligung zum Versand nachweisen können.
In unserem System bieten wir Ihnen hierzu die Möglichkeit, ein Anmeldeformular mit Double-Opt-in-Mailing zu nutzen. Dieses Verfahren wird rechtlich durch die datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden unterstützt und ist damit rechtssicher.
Ein Unterschied zwischen privaten und geschäftlichen Kontakten besteht lediglich für einige sehr konkrete Fälle des § 7 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 UWG (kurz zusammengefasst: „wenn ähnliche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden”).
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite dejure.org.
Eine gute Gesamtübersicht liefert die CSA mit Ihrem PDF "Richtlinien im E-Mail Marketing".